• Bauvorlagen / Baugenehmigungsunterlagen
Bauvorlagen / Baugenehmigungsunterlagen

Bauvorlagen/Baugenehmigungsunterlagen

Als staatlich geprüfter Bautechniker bin ich gemäß Bayerischer Bauordnung Art. 61 (3) bauvorlageberechtigt für:

  • Wohngebäude mit bis zu je 3 Wohnungen
  • Doppelhäuser
  • Eingeschossige gewerblich genutzte Gebäude bis zu 250m² Grundfläche und 12m freier Stützweite
  • Landwirtschaftliche Betriebsgebäude bis zu zwei Vollgeschossen
  • Garagen bis zu 100m² Nutzfläche
  • Nutzungsänderungen, An- und Umbauten
  • u.v.m.

Für die Planung Ihres Bauvorhabens berate ich Sie gerne und stehe Ihnen als kompetenter unabhängiger Partner bei der Baugenehmigung und nach Wunsch auch bei der Qualitätssicherung während der Ausführung zur Seite.