Als staatlich geprüfter Bautechniker bin ich gemäß Bayerischer Bauordnung Art. 61 (3) bauvorlageberechtigt für:
Für die Planung Ihres Bauvorhabens berate ich Sie gerne und stehe Ihnen als kompetenter unabhängiger Partner bei der Baugenehmigung und nach Wunsch auch bei der Qualitätssicherung während der Ausführung zur Seite.